GEZ kassiert bei Selbständigen doppelt und dreifach ab
Ab 2013 müssen alle Haushalte in Deutschland die neue GEZ-Abgabe bezahlen, unabhängig davon, ob sie Empfangsgeräte besitzen oder nicht.
Selbständige aber zahlen doppelt und dreifach: Sofern sie ein eigenes Büro haben, müssen Sie dafür auch noch einmal eine GEZ-Gebühr bezahlen. Und wenn sie - als einzelne Person - in denselben Räumlichkeiten mehrere Unternehmen betreiben, womöglich in Form einer GbR, UG oder GmbH, zahlen sie auch noch einmal, vielleicht sogar wenn es sich nur um das steuerbedingt getrennte Gewerbe unter gleichem Namen handelt.
Viele Detailfragen in Hinblick auf die Belastung von Unternehmen sind noch nicht geklärt und werden von der GEZ auch nicht beantwortet. Angenehme Nebenwirkung: So kann sich auch kein Widerstand entwickeln.
Die für das Unternehmen zu zahlende Gebühr ist nach Betriebsstätten sowie nach Zahl der Arbeitnehmer gestaffelt. Filialbetriebe zahlen dadurch deutlich mehr als Unternehmen, die alle Mitarbeiter an einem Ort beschäftigen.
Natürlich zahlen große Unternehmen auf den Mitarbeiter umgerechnet einen Bruchteil dessen, was ein Einzelunternehmer mit eigenem Büro oder in der Bürogemeinschaft zahlt. Gerecht ist das nicht.
Rätselhaft ist auch, dass die Gebühren nicht gesenkt werden, obwohl man die Bemessungsbasis deutlich erweitert: Jeder muss künftig bezahlen, und für Selbständige und Angestellte wird ja noch ein "zweiter" - durch die Untenehmen zu zahlender Beitrag fällig. Da sollte eigentlich Spielraum für eine deutliche Gebührensenkung geben.
Konsequenter wäre allerdings ein kompletter Verzicht auf die Belastung der Unternehmen, die viel Aufwand und Ärger für Kleinbeträge bedeutet. So könnte man sicher auch einiges von den 160 Millionen Euro einsparen, die die GEZ laut Geschäftsbericht 2010 zuletzt für das Inkasso der Rundfunkgebühren ausgegeben hat.
Diskutieren Sie über dieses Thema auch in unserem Forum: http://bit.ly/QyOWEF

-
Anonymous commented
Das ist so eine Frechheit!
-
Volker Vaessen commented
Mit der Bezahlung des Rundfunkbeitrags bezahlen wir alle den öffentlich rechtlichen Rundfunk, der eben deshalb kein Staatsfunk ist. Was passiert, wenn man die Öffentlich Rechtlichen ausbluten lässt, kann man gerade in Ungarn und Polen erleben. In den USA ist alles in privater Hand, voller Werbung usw. ... wollen wir das? Übrigens sehr viele Selbständige, Künstler, Autoren, Schauspieler, auch Techniker usw. kommen im Laufe Ihrer Karriere in positivem Kontakt mit den Öffentlich Rechtlichen, und seien es nur Buchbesprechungen, Konzertankündigungen usw. und so fort. Man beschäftigt viele selbständige freie Redakteure und unabhängige Journalisten. Es gibt übrigens eine Drittelung des Beitrages für Atelier, Studios etc. wenn man einige einfache Voraussetzungen erfüllt ( zB. keine Beschäftigte). Dann zahlt man in etwa 5,50 Euro im Monat. Antrag beim Beitragsservice ( GEZ gibts schon lange nicht mehr) besorgen.
-
Anonymous commented
Mir haben die GEZ bzw. ihre Nachfolgeorganisatoren im Laufe der letzten Jahre für ein und dieselbe Doppel-Forderung erst den Gerichtsvollzieher (in der ersten Runde ist die Gerichtsvollzieherin meiner Argumentation gefolgt und hat die Angelegenheit zurückgegeben), dann ein Jahr später ein Inkasso-Büro (das die Angelegenheit anscheinend auf meine Reaktion hin ebenfalls zurückgegeben hat, jedenfalls habe ich nichts mehr von denen gehört) und dann ein weiteres Jahr später erneut per Gerichtsvollzieher eingezogen. Der letzte Gerichtsvollzieher hat sich leider stur gestellt und mich mit der Androhung eines Eintrags ins Schuldnerverzeichnis unter Druck gesetzt. Darüber hinaus sollte ich mein Vermögen bis ins Detail offenlegen. Da ein Prozeß mir zu stressig war und ggf. noch teurer geworden wäre, bin ich letztendlich unter ausdrücklichem Protest und unter Nicht-Anerkennung einer Rechtsgrundlage eingeknickt und habe bezahlt - viel mehr als ursprünglich gefordert - ohne daß dies im Vollzugsantrag ausgewiesen worden ist, wurden vermutlich die Inkassogebühren der vorherigen vergeblichen Einzugsversuche mit draufgeschlaten.
-
Michael Kirklies commented
Die GEZ-Gebühren gehören vollständig abgeschafft, und das schon lange. Ich kann nicht nachvollziehen, warum ich für ein Medienangebot, das ich nicht nutze, auch noch Geld bezahlen soll. Dies umso mehr, als ich den pädagogischen Auftrag dieser Medien schlicht als betreutes Denken empfinde. Hier handelt es sich um eine Zwangsabgabe ähnlich der Steuern, aber mit höchst zweifelhaftem Gegenwert.
-
Anonymous commented
Bin Künstlerin und bezahle, obwohl ich das Atelier im eigenen Haus habe doppelte GEZ-Gebühr. Das kann doch nicht wahr sein, was soll ich machen?
-
Uwe Wauker commented
mann muss zahlen, auch wenn du keinen einzigen PKW auf die Firma zugelassen hast. Dies hat bei mir ein Verwaltungsgericht bestätigt. Meiner Meinung nach ist die zusammenarbeit der Öffentlichen Rechtlichen und der Judikative ein abgekatertes Spiel.
-
Anonymous commented
Mir wurde ein Vollstreckungsverfahren angedroht, obwohl ich noch nicht einmal eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten habe!
Das war dann zwar zu verhindern, aber daran sieht man, wie dieser dubiose Laden arbeitet. -
Anonymous commented
Ich beherrsche bisher nicht die Fähigkeit der Bilokation was für mich als Solo-selbstständigen sicher ein Segen wäre.
Warum soll ich also für zuhaue und Geschäft zahlen????? -
Anonymous commented
Ich höre kein Radio ich sehe nicht fern, und ich sehe nicht ein die dümmlichen Sendungen der sogenannten Öffentlich Rechtlichen zu zahlen.
Zig Spartenkanäle zu finanzieren die, wenn man dem Programmheft glauben darf Serien in nahezu Endlosschleifen wiederholen.1. Das Gesetz verbietet dass 2 Parteien zu Lasten eines Dritten einen Vertrag schließen
Stichwort "Rundfunkstaatsvertrag"
Die rechtliche Basis der "GEZ" ist mehr als dubios!!!
2. Pflicht des Staates zur Grundinformation durch die Medien, was besonderes i.A. deutlich wird
dies wieder besonders im Zusammenhang mit Covid -
Anonymous commented
Kopfsteuer - jeder Kopf dürfte nur einmal Gebühr für die Nutzung bezahlen müssen. Eine Person kann das Angebot auch nur einmal nutzen, egal über wieviele Geräte oder Wohnung/Büros das Angebot empfangen wird. Die Schnittstelle Augen und Ohren der Person limitiert die Nutzung des Angebotes, daher dürfte pro Person nur einem kassiert werden dürfen.
-
Anonymous commented
Sollte man ganz abschaffen.
-
Titan commented
allein das Wort AFD hier zu erwähnen ... denkt an 1932, da hatte dieses Braune Geschwür auch nur 30% der Wählerstimmen!
-
anonym commented
Als Solo-Freiberufler wird es inzwischen noch skurriler. Ich habe genau ein Fahrzeug und das hat gar kein Radio, ich muss aber trotzdem Beiträge dafür zahlen ...
-
Anonymous commented
Auch ich muss nach Firmensitzverlegung in meinen Privathaushalt, nun für das Gewerbe zusätzlich die KFZ-Gebühr für mein Privatauto bezahlen. Obwohl ich seit Jahren für den Privathaushalt den vollen Betrag einschl. privatem KFZ abführe. Tel. Begründung, ich würde mein privates Auto bestimmt auch nutzen um mal zu Kunden zufahren...
-
Anonymous commented
Ich muß als kleine Selbstständige sogar Rundfunkgebühren für mein privates Auto zahlen, das geschäftlich nicht genützt wird. Aussage damals: Sie fahren damit sicher auch mal zur Post oder kaufen was für ihr Büro ein.
-
Andreas Thimm commented
@ Müller-Gerhard: Die AfD hat bislang schon viel versprochen, jedoch in der praktischen politischen Arbeit noch Nichts - ich betone Nichts - umgesetzt und nur Chaos verbreitet. Die sind ja nicht einmal ihrem eigenen Kandidaten treu. Ihren Schlußsatz können Sie sich daher sparen. Ja, diese potentielle Neo-Nazis sind unwählbar und das ist auch gut so.
-
Thomas Müller-Gerhard commented
Es gibt derzeit nur 1 Partei, die bundesweit in den Länderparlamenten sitzt und offen für eine Verlagerung der Gebühren in den Staatshaushalt eintritt. Das ist die AFD!
Fairerweise muss ich dazu sagen, dass die Freien Wähler ebenfalls diese Form der Finanzierung favorisieren. Die sitzt aber meines Wissens nur in Bayern. (Koalition CSU/FW). Ich bin mal gespannt, ob die irgend etwas bewirken können.
Zum einen fallen die Kosten der GEZ, also die Bürokratiekosten der Geldeintreibung, komplett weg und man kann den Haushalt entsprechend zusammenstreichen, was angesichts der 20 Fernsehsender, 60 Radiosender und aberwitzig hohen Pensionen für Intendanten und hohen Gehältern für die ganzen Anne Wills und Co. dringend geboten ist.
Wer nun meint, dass wir dabei etwas verlieren, der könnte mir beispielsweise die Frage beantworten, warum im WDR-Fernsehen abends um 21:45 Uhr eine Art Heute-Journal mit Themen auf welt- und bundesebene laufen muss. Oder was ist der Unterschied, ob ich im Hörfunk eine Beethoven-Sonate für Klavier auf WDR3 oder Bayern_XY höre. Da wir heutzutage über Satellit, Kabel und Internet alle Sender empfangen können, wären doch 4 Kulturprogramme dieser Art (Nord, Süd, West, Ost) völlig ausreichend. Klatschsendungen, die werktags parallel auf ARD und ZDF laufen, könnte man komplett streichen. Und Sendungen wie "Morgenmagazin", in der versucht wird, mit möglichst wenig Information, möglichst viel Leuten und viel Kosten 3 Stunden Programm zu erzeugen, könnten ebenfalls der Vergangenheit angehören. Ein Testbild oder von mir aus die Wiederholung der Tagesthemen vom Vorabend wären ausreichend.
Aber die AFD ist ja für euch alle unwählbar. Nun gut, dann beklagt euch bitte nicht. -
Anonymous commented
Wer sein Büro zu Hause hat, ist angeblich "privilegiert" und bezahlt für das Büro nichts. Dafür aber für das "nicht ausschließlich privat genutzte" Auto - welches es wohl zu 99% geben dürfte => Doppelt.
Wer dann noch als Externer unter der Woche im Hotel übernachtet, bezahlt nochmal (GEZ wird vom Hotel auf die Zimmerraten umgelegt) -
GK commented
Wer sich über das ab'GEZ'ocke aufregt sollte mal hinterfragen, wieso "Bescheide" stets aus Köln kommen (ARD ZDF Deutschlandradio alias "Beitragsservice") und Widerspruchsbescheide vom Ort des ÖRF Hauptsitz (jeweiliges Bundesland) kommen!
Noch härter ist es, dass die ÖRF zum Teil sogar über den Beitragsservice Vollstreckungsersuchen (=hoheitliche Verwaltungsakte!) ausüben lassen. Hierzu wird eine suggestive "Zweigstelle" mit Sitz in Köln kreiert "[Postanschrift Landesrundfunkanstalt], PLZ & Postfach Köln". Liegt mir schwarz auf weiß vor!
Eine Stellungnahme hierzu wird mir bis heute trotz fortlaufender Nötigung durch Stadtkasse + RF-Anstalt verweigert! Fakt ist eine hoheitliche Beleihung entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen findet NICHT statt. Daran ändert auch die Satzung der ÖRF nichts, dass ein Beitragsservice zur Beitreibung herangezogen wird. Hier ist weder die Rede von hoheitlichen Rechten noch zur Beleihung/Einschränkung einer hoheitlichen Beleihung an den Beitragsservice!
Wer sich mal mit den Rechtsgrundlagen zur hoheitlichen Beleihung an Dritte beschäftigt wird feststellen, dass hier schlicht und ergreifend Rechtsbeugung begangen wird. Mir liegt sogar ein Schreiben vor, aus dem wörtlich hervorgeht, dass der Beitragsservice "Bescheide" im Auftrag der ÖRF "erlässt". Genau DAS darf der Beitragssevice aber eben nicht ohne hoheitliche Rechte! Dies dürfte allenfalls die ÖRF selbst tun - aber nicht der Beitragsservice oder sonstige Dritte!
-
GK commented
Richtig lustig wird es mit der GEZ-Doppel-Belastung bei externem Büro + Mitarbeitern. Hier darf man für Mitarbeiter dann auch noch mal zusätzlich Zahlen, obwohl die Zwangs-Bespaßung durch ÖRF schon "Privat" durch die Mitarbeiter abgegolten ist - rein nüchtern betrachtet.