Hohe Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: 420€/ Monat!
Für Selbständige gelten hohe Mindestbeiträge in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Sie zahlen Beiträge auf ein Einkommen von 1.968,75 Euro, auch wenn sie tatsächlich sehr viel weniger verdienen.
Da Selbständige Arbeitgeber- und -nehmeranteil tragen müssen, ist die prozentuale Belastung ohnehin doppelt so hoch wie bei Angestellten. Durch die Mindestbeiträge erhöht sich die prozentuale Belastung um so mehr, je niedriger das Einkommen ist.
Viele Gründer und Selbständige werden dadurch überfordert. Viele Frauen, die sich gerne in Teilzeit selbständig machen würden, bleiben im "400-Euro-Gefängnis", weil sich aufgrund der Mindestbeiträge eine Selbständigkeit nicht rechnet.
Diskutieren Sie über dieses Thema auch in unserem Forum: http://bit.ly/QyP5ry

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mr bricks gimix commented
Nicht Jammern sondern "Schlau Machen"
.....
weil::: es ist kein grosses Problem, sich geringer einstufen zu lassen, allerdings
gilt die Reduktion immer erst ab der vollständigen Beantragung, also wenn
noch ein Zettelchen fehlt solltest Du Dich ranhalten....
und jedes Jahr neu beantragen, sonst plöppt der Beitrag gleich wieder hoch
wie gesagt, nicht 50% der Beitragsbemessungsgrenze sondern davon noch
mal 2/3 - Du landest dann unter 300,- € sofern Du das nachweislich mit nem
passenden Antrag beantragst Antrag antrag an trag - - -
aufgepasst!!
die Mensch:in bei der Kasse tun so, als wenn es das nicht gabe - stimmt aber !!!es gilt nicht die Beitragsbemessungsgrenze sondern die..... Bezugsgrösse??
Die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV
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und AUFGEPASST
>>> tatsächlich hat sich in 2018 nochmal Entscheidendes geändert (gerade gefunden)
und zwar (Zitat https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/krankenkasse-selbstaendige)
unter der Überschrift:
"Mindestgrenze für die Beitragsberechnung"
>>> Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbständige wurde mit dem neuen Koalitionsvertrag zum Januar 2019 reduziert. Die ehemalige Mindestgrenze von 2.283,75 EUR (bis 2018) wurde 2019 auf 1.038,33 EUR gesenkt und beträgt für 2020 aktuell 1.061,67 EUR." [...]
es lohnt sich auch noch weiter zu lesen........Good Luck 👍👍👍👍👍👍
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Klaus Schneider commented
Das Thema mit den Beiträgen hat noch einen sehr unschönen Nebeneffekt. Sofern ein Verlustvortrag anfällt, z.B. durch Invest mit privatem Kapital/Einlage oder durch coronabedingte Mindereinnahmen, kann dieser nicht vom Einkommen, welches für die Beitragsberechnung herangezogen wird, abgezogen werden obwohl für die Einlage etc.. ja schon mal Beiträge bezahlt worden sind. Siehe dazu auch meinen Punkt unter neue Ideen / Abzocke
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Helmut Richter commented
Ich war 29 Jahre mit einem Omnibusbetrieb von 1984 bis 2013 selbständig tätig. Für meine teils 20 Mitarbeiter habe ich pünktlich Sozial.-u. Rentenversicherung gezahlt. Ich bin in der PKV damals und auch heute zwangsversichert. Leider ist meine Rente so gering
( 679,07€ ), dass ich allein den Beitrag in der PKV ( KV u. PKV ) von 435 @ nicht aufbringen kann. Können Sie mir hier diesbezüglich helfen ? Ich habe Krebs und kann mich nicht behandeln lassen. -
Anonymous commented
Ich muss so hoch bezahlen, dass ich seit fünf Jahren nicht mal mehr für meine Rente sorgen kann. Der KK Beitrag hat sich jetzt um über 200€ erhöht, da die Soforthilfe komplett als Einnahme mitgerechnet wird!
Volksverarsche! -
Margrit Brundert commented
Diese super soziale Geschwätz was ja eindeutig eine Einbahnstraße ist steht für mich unter der Überschrift mangelnde Gleichstellung.
Wer von uns hat denn Zeit lange krank zu sein? Da hilft der Heilpraktiker oder der Osteopath und weiter geht's. Im Gegenzug wird die Naturheilkunde dafür auch nicht oder nur ganz gering erstattet. Wer sich selber kümmert kriegt auch keinen Ausgleich. Tolle soziale Einstellung. Freiberufler und GKV....
Dies Thema würde mich freuen, wenn es diskutiert wird. -
Anonymous commented
der VGSD sollte sich für eine Art "Künstlersozialkasse" für alle Selbständigen stark machen. Damit würde die Sozialversicherungsbeiträge schon mal um die Hälfte sinken und die Belastung an die Beiträge eines Angestellten angepasst.
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Martina A. commented
Selbstständige sind aufgefordert, für ihre Absicherung im Alter vorzusorgen. Ein durchaus üblicher Weg: Investieren in "Betongold", also Immobilien. Dass auf Mieteinnahmen aus einer nicht selbstgenutzten Immobilie Einkommenssteuer zu zahlen ist, ist ja ok. Eine absolut unfaire Ungleichbehandlung verglichen mit Angestellten liegt allerdings darin, dass diese Mieteinnahmen mit einbezogen werden bei der Beitragsbemessung für die GKV. Also, zahlen dürfen wir schon überdurchschnittlich ordentlich für die GKV - nur wenn es daran geht, Zahlungen zu bekommen, dann sieht es für Selbstständige schlecht aus: Während für angestellte GKV-Versicherte der Anspruch auf Krankengeld inklusive ist, muss ich als Selbstständige diesen Anspruch mit einem Extra-Beitrag zusätzlich versichern.
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Hartmut S. commented
Sehr richtig! - Aber: Ich darf mal darauf hinweisen, dass das in der (Zwangs-) PKV noch viel schlimmer aussieht. Auch da geht nichts nach dem Einkommen, sondern nach "Schadensklassen" - wie beim Auto zum Beispiel. Wobei es gar nicht auf angerichtete Schäden ankommt, sondern einfach, in welchem Lebensalter man sich befindet. Und der Gesetzgeber hat einen Umstieg unmöglich gemacht, ja sogar regelrecht gesetzlich untersagt. Zwangsversicherung pur. Das Finanzsystem hat halt eine sehr aktive Lobby. Insbesondere beim "C" und "S".
Und irgendwelche "Vorteile" einer PKV gibt es auch nur durch noch höhere Beiträge - dann kann man sich aber die Kranheitskosten auch gleich selbst bezahlen (sowieso das Prinzip der PKV über Jahre gerechnet).
Wenn Herr Span meint, (BMG) die PKV hätte irgendetwas mit "solidarisch" zu tun ("Hart aber Fair"), dann kennt er sich offensichtlich überhaupt nicht aus oder will das eben nicht.
Und eine vermeintlich "freie Wahl" ist ein ganz besonders bösartiges Märchen, denn da hat man keine freie Wahl (PKV/GKV), die jeweiligen Umstände nötigen einem die eingeschlagenen Wege auf. Und die "Bestrafungsgesetze" dafür sind schlichtweg menschnunwürdig (Art. 3 und 1 GG gelten da nicht mehr).
Aber egal ob GKV oder PKV, der Gesetzgeber wollte schon immer den Nichtarbeitnehmern mehr und mehr Hürden aufbürden. Da müßte sich mal jemand schlaumachen, warum eigentlich?
Genau diese Menschen arbeiten nicht nur mehr ("selbst und ständig" ;-), sie schaffen auch selbst die Arbeitsplätze und finanzieren die ohne irgendeine Hilfe, Förderung, Wertschätzung durch den Staat. Im Gegenteil, wir erledigen massenweise "Hilfsarbeiten" für durch den Staat verursachte verkomplizierte Verwaltung, ohne dafür auch nur annähernd irgendeinen "Mindestlohn" zu erhalten. Und immer noch eins oben drauf.
Da nütz weder ein "C" noch ein "S" im Label von Parteien, wenn sich nicht daran im Ansatz gehalten wird.
DIe einzige Krankenversicherung (Pflegeversicherung ist das gleiche, letztlich auch das Rentensystem), die sich sozial nennen dürfte, wäre eine, die nach sozialen Kriterien gestaltet ist - wer viel hat, zahlt viel (kann er ja auch), wer weniger hat, zahl weniger (dann geht es auch). Dann hätte auch eine Wirtschaftskraft eines Landes Sinn für alle.
Wie denn sonst???
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Stefan M. commented
Mich würde mal interessieren wer für diesen Irrsinn mit den GKV-Mindestbeiträgen für Kleinstunternehmer verantwortlich ist....Wahrscheinlich alle Altparteien, vermute ich mal...Frau Becker hat einen wichtigen Punkt angesprochen: "Umgekehrt ist rchtig: In den ersten 1-5 Jahren sehr niedrige Beiträge, die eben subventioniert werden müssen. Danach normale Beiträge. Und wenns Geschäftgut läuft, kann auch mehr bezahlt werden" ...Richtig ! .. Was passiert dann aber oft ? Man wechselt als Gutverdiener zur PKV, weil diese vordergründig günstiger ist ... bis man im Alter merkt, dass die Rechnung NICHT aufgeht...Hier liegt der Fehler im System...die PKV sollte als ZusatzV möglich sein...ABER NICHT als Ersatz für die GKV....
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Christine Becker commented
Zu hohe Kranken- u.Rentenvers.beiträge für Gründer*innen ist seit Jahrzehnten (50J.) ein bekanntes Problem. Umgekehrt ist rchtig: In den ersten 1-5 Jahren sehr niedrige Beiträge, die eben subventioniert werden müssen. Danach normale Beiträge. Und wenns Geschäftgut läuft, kann auch mehr bezahlt werden
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Monika Rapka commented
Den Hinweis auf die gründungswilligen Frauen kann ich bestätigen. Gerade in der derzeitigen Krise tritt zutage, dass unser System immer noch frauenfeindlich ist und Selbständigkeit nicht gewünscht ist. In Deutschland zählt immer noch nur der Angestellten-Job 9-5 und immer noch "der Ingenieur" - und jetzt in der Krise merkt man, dass ausgerechnet der nicht "systemrelevant" ist...
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Karl Jaquemot commented
Sorry anonym, aber erstens sind die Mindestbeiträge - auch durch den Einfluss des VGSD - bereits gesenkt, und zweitens: das Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze steht sogar exakt in einem prozentualen Verhältnis zum erzielten und nachzuweisenden Einkommen. Wer ein relativ gutes EK von etwas 4500 € (vergleichbar mit Arbeitnehmer-Brutto) erzielt, zahlt eben den Höchstbetrag und sollte auch was für die Altersvorsorge zurücklegen können. Hier die KV-Beiträge für die fehlenden Mittel für die AV verantwortlich zu machen, halte ich für falsch. Man kann das auf www.nettolohn.de gern mal nachrechnen.
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Anonymous commented
Es geht nicht, dass man so schnell in den Höchstbeitrag kommt. Es steht in keinem Verhältnis, wie dieser berechnet wird. Ebenso das es mehr ist als man monatlich für seine Altersvorsorge zurücklegen kann. Steigt dieser immer mehr um so weniger bleibt für die Altersversorgung übrig.
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Klaus Dammann commented
Die hohen Mindestbeiträge unterstützen den politischen Willen, das Gesundheitssystem zweigleisig zu belassen. Jeder, der sich selbständig macht, wird anfangs mit diesen hohen und oft gar nicht zu erwirtschaftenden Beiträgen belastet. Es sei denn, er flieht aus den sogenannten "solidarischen" Kassen der GKV und GRV. So bezahlt er dann auch noch im Alter mit hohen Beiträgen und zusätzlich seinen Steuern die seit 40 Jahren verfehlte Rentenpolitik. "Denn eins ist sicher, ...". Für eine echte Entscheidungfreiheit könnte ein dem Einkommen angemessener Beitrag sorgen.
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Ralf commented
Ich halte die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für höchst unfair. In meiner Anfangszeit als Selbstständiger hat dies mir einen KV-Anteil von über 30% beschert.
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Anonymous commented
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sadik sadi commented
ich finde https://www.pkvtarifvergleich2019.de ist viel besser habe dort alles kostenlos bekommen vergleichen sie kostenlos ! mein tipp !
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Wolfgang Hoeher commented
Es geht nicht um "entziehen" im Alter wer in der PKV ist sondern um Gerechtigkeit und eine Berechnung nach dem Einkommen !
Es wird doch sowieso alles in den "Gesundheitsfond" eingezahlt,PKV und GKV und dann von dort verteilt auch an Immigranten e.c.t die "nie einen Cent in das Sozialsystem gezahlt haben davon spricht aber keiner. -
Karl Jaquemot commented
Ich mag hier nicht in das Lamento und das Abwägen von GKV und PKV einstimmen und bitte folgende Schreiber, dies ebenso nicht zu tun. Es bleibt doch unsere individuelle Entscheidung für eines der beiden Systeme. Relevant ist hier doch die Didkussion um den Punkt der hohen Mindestbeiträge.
Dass wir als Selbständige auch unsere eigenen Arbeitgeber sind, sollte uns schon bei der Gründung bewusst sein, damit auch die Verpflichtung, unsere Versicherung ganz allein zu tragen, an eine bewusste Entscheidung gekoppelt ist. Ich kommuniziere dies als BWL'er und Gründungsberater all meinen Gründungskunden und hoffe, dass sich alle daran halten. Ich selber halte mich auch daran.
Was hier allerdings - aus eigener Betroffenheit nach längerem Krankheitsfall und Einkommensausfall - diringend behandlungswürdig ist, sind die hohen Mindestbeiträge. Diese müssen sowohl während der Gründungsphase als auch bei Teilzeitselbständigkeit (aus den verschiedensten Gründen) und auch nach Krankheit und temporärer Einkommenslosigkeit nach dem tatsächlich nachgewiesenen Einkommen berechnet werden und nicht nach einem fiktiven Mindestsatz. Mittlerweile veranlagt die Techniker Krankenkasse mich immer auch rückwirkend nach dem erzielten Einkommen gemäß Einkommensteuerbescheid. So weit, so gut. Sinkt allerdings dann - woöglich temporär - das Einkommen, wird zunächst verlangt, dass man beim Finanzamt eine Absenkung der Steuervorauszahlung erwirkt, wonach dann auch die KV die laufenden Beiträge senkt. Dies dann allerdings nie unterhalb des Mindestbeitrag. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. -
JRe commented
ja, die Beiträge der GKV sind hoch. Jedoch vor allem für Frauen, die noch einen unerfüllten Kinderwunsch haben, ist es wichtig, diese Ausgabe zu leisten. Denn sonst gibt es kein Mutterschaftsgeld! Voraussetzung: es wird GKV mit Krankengeld gewählt!
Des Weiteren ist das Kind dann gleich familienversichert. Bei einer PKV bräuchte das Kind eine eigene PKV!