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Anliegen/Ziele des VGSD mitbestimmen

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205 results found

  1. Hohe Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: 420€/ Monat!

    Für Selbständige gelten hohe Mindestbeiträge in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Sie zahlen Beiträge auf ein Einkommen von 1.968,75 Euro, auch wenn sie tatsächlich sehr viel weniger verdienen.

    Da Selbständige Arbeitgeber- und -nehmeranteil tragen müssen, ist die prozentuale Belastung ohnehin doppelt so hoch wie bei Angestellten. Durch die Mindestbeiträge erhöht sich die prozentuale Belastung um so mehr, je niedriger das Einkommen ist.

    Viele Gründer und Selbständige werden dadurch überfordert. Viele Frauen, die sich gerne in Teilzeit selbständig machen würden, bleiben im "400-Euro-Gefängnis", weil sich aufgrund der Mindestbeiträge eine Selbständigkeit nicht rechnet.

    Diskutieren Sie über dieses Thema auch in unserem Forum: …

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  2. Zwangs-Rentenbeiträge 262,50 Euro/ Monat Belastung für jeden Selbständigen

    Selbständige sollen ab 1.7.2013 nachweisen, dass sie mindestens 262,50 Euro pro Monat in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder in eine Reihe von anderen Anlageformen wie z.B. eine private Rentenversicherung.

    Selbständige mit niedrigem Einkommen können sich das nicht leisten, weil sie bereits jetzt wesentlich mehr für ihre Krankenversicherung bezahlen als Angestellte. Hunderttausende müssten potenziell aufgeben.

    Selbständige mit höherem Einkommen sorgen ganz überwiegend verantwortungsvoll für ihr Alter vor. Sie wären von einer enormen Bürokratie und Einschränkungen in der Wahlfreiheit bei der Altersvorsorge betroffen.

    Diskutieren Sie über dieses Thema auch in unserem Forum: http://bit.ly/QyPhXS

    1,730 votes
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  3. Pflichtbeiträge und -mitgliedschaft in Kammern (IHKs, Handwerkskammern) abschaffen

    Eigentlich darf laut Grundgesetz niemand gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Der Ärger an der Pflichmitgliedschaft in IHKs und Handewerkskammern entzündet sich aber vor allem an den damit verbundenen Pflichtbeiträgen, denen in der Wahrnehmung Vieler keine entsprechende Leistung gegenübersteht.

    Zudem sind die Beiträge für kleine Unternehmen prozentual deutlich größer als für große Unternehmen. UGs und GmbHs zahlen auch dann einen Beitrag, wenn sie Verluste machen. Wenn die Daimler AG Verlust macht, zahlt sie genau so viel Beitrag wie ein kleines Unternehmen, das im ersten Jahr einen Anlaufverlust erzielt. Die Beiträge sind nicht einheitlich, sondern weichen im Bundesvergleich um den Faktor 8…

    1,638 votes
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  4. GEZ kassiert bei Selbständigen doppelt und dreifach ab

    Ab 2013 müssen alle Haushalte in Deutschland die neue GEZ-Abgabe bezahlen, unabhängig davon, ob sie Empfangsgeräte besitzen oder nicht.

    Selbständige aber zahlen doppelt und dreifach: Sofern sie ein eigenes Büro haben, müssen Sie dafür auch noch einmal eine GEZ-Gebühr bezahlen. Und wenn sie - als einzelne Person - in denselben Räumlichkeiten mehrere Unternehmen betreiben, womöglich in Form einer GbR, UG oder GmbH, zahlen sie auch noch einmal, vielleicht sogar wenn es sich nur um das steuerbedingt getrennte Gewerbe unter gleichem Namen handelt.

    Viele Detailfragen in Hinblick auf die Belastung von Unternehmen sind noch nicht geklärt und werden von der GEZ…

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  5. Kürzungen beim Gründungszuschuss und systematische Entmutigung von Gründungswilligen

    Der Gründungszuschuss ist bzw. war das wichtigste Instrument der Gründungsförderung in Deutschland und eines der effektivsten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik - das hat eine Vielzahl von Studien bestätigt.

    In den ersten sieben Monaten 2012 wurde der Gründungszuschuss nur noch 13.426 mal vergeben, das ist ein Rückgang von 82 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Berater bei Arbeitsagenturen halten möglichst viele Gründungswillige davon ab, einen Antrag zu stellen oder auch nur mitzunehmen. Sie sind angewiesen, die Gründer systematisch zu entmutigen, indem sie auf angeblich bessere Chancen in der Festanstellung verweisen und verhindern die wohlüberlegte Entscheidung der Gründer notfalls mit Druck.

    Gerade diejenigen, die…

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  6. Hohe Nachzahlungen, wenn freie Mitarbeiter plötzlich als scheinselbständig gelten

    Als Selbständiger muss man fürchten, dass man als scheinselbständig gelten könnte. Umgekehrt muss man aber auch bei der Vergabe von Aufträgen ständig aufpassen, dass er sich nicht als scheinselbständig entpuppt.

    Die Folgen: Die Sozialversicherung muss rückwirkend seit Beginn der Tätigkeit nachgezahlt werden. Dabei haftet man nicht nur für den Arbeitgeber- sondern auch für den Arbeitnehmeranteil. Die vom Mitarbeiter in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist nicht mehr als Vorsteuer abzugsfähig. Der Mitarbeiter schuldet zwar die Rückgabe, letztlich haftet aber auch hier der Arbeitgeber. Dasselbe gilt auch für die Einkommensteuer.

    Hinzu kommt: Der frisch gebackene Angestellte hat nun Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,…

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  7. Selbständige werden bei den Banken in unzulässiger Weise diskriminiert

    Selbständige werden bei Banken und Geldinstituten in unzulässiger Weise einzig aufgrund Ihres Berufsstandes diskriminiert und zu Bürger dritter Klasse abgestempelt. Selbst bei guter Bonität werden Privatkredite grundsätzlich verweigert. Finanzierungen von Investitionen sind beinahe unmöglich, selbst wenn man bereit ist sich vollständig und umfangreich zu erklären. Im Gegenzug erhalten Angestellte jede Menge Offerten zur Kreditaufnahme, selbst in prekären oder unsicheren Beschäftigungsverhältnissen. Hier liegt ein massives Mißverhältnis nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer sozial gerechten gesellschaftlichen Bewertung vor, welches nur selten tatsächlich in der Person des Selbständigen sondern einzig in seinem beruflichen Status zubegründen ist. Dieses Mißverhältnis muss beseitigt werden. Auch Selbständigen…

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  8. Die Politik muss informiert werden über die aktuelle reale Situation der Selbständigen.

    Die Politik muss informiert werden über die aktuelle reale Situation der Selbständigen. Denn derzeit noch scheint man in der Politik, auf Ämtern und in Institutionen und anderen Organisationen, wie Banken, Versicherungsgesellschaften, Finanzbehörden usw. davon auszugehen, daß es nur drei Arten von Erwerbstätigen gibt: sozialversicherungspflichtige Angestellte, Unternehmer mit überdurchschnittlichem Einkommen, sowie Freiberufler und Gewerbetreibende mit ebenfalls überdurchschnittlichem Einkommen. Das traf womöglich in den Gründerjahren des Wiederaufbaus nach dem zweiten Weltkrieg zu, doch mittlerweile sieht die Realität ganz anders aus. Die Selbständigkeit wählt nicht nur, wer gern selbstbestimmt, besser entscheidend als der frühere Chef, oder mehr verdienend als in Festanstellung arbeiten möchte,…

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  9. Ausweitung der freien Berufe

    In vielen Branchen ist es der Einzelentscheidungen von Finanzämtern oder Gerichten überlassen ob man als Freiberufler anerkannt oder als Selbständiger Gewerbesteuer zahlen muss. Beispielsweise haben Softwareentwickler immer wieder damit zu kämpfen (s. http://www.heise.de/resale/artikel/Selbstaendiger-Softwareentwickler-ist-kein-Freiberufler-1619559.html) und müssen Rücklagen bilden falls ihnen die freiberufliche Tätigkeit anerkannt wird und sie Gewerbesteuer nachzahlen müssen.

    Die Forderung sollte sein, dass alle Einzelselbständigen automatisch Freiberufler sind.

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  10. Hohe Beitragssteigerungen und fehlende Wechselmöglichkeiten bei privaten Krankenversicherungen

    Selbständige sind zu einem erheblichen Teil privat krankenversichert. Der Politik gelingt es nicht, die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zu bremsen. Durch Gesetzesänderungen belastet sie die privaten Krankenversicherungen zusätzlich, weil deren Versicherte ja so viel verdienen. Viele Selbständige in der PKV verdienen aber unterdurchschnittlich.

    Die Beitragssteigerungen bei der PKV, über die laufend berichtet wird, bereiten vielen von uns deshalb große Sorgen: Werden die Beiträge einen großen Teil meines Einkommens oder gar meiner Rente auffressen? Kann ich irgend etwas tun, um diese Entwicklung zu verhindern oder bin ich ihr ausgeliefert?

    Ein Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung ist in der Regel (mehr)…

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  11. Erste gewerberechtliche Abmahnung kostenfrei machen

    Die erste Abmahnung eines konkreten Sachverhalts sollte kostenfrei oder max. mit 30,- Euro behaftet sein. Damit würde den Abmahnanwälten der Spaß an der Sache gründlich verdorben.

    Jeder kann mal Fehler machen, aber man sollte die Möglichkeit, diese ohne großen Mehraufwand zu beseitigen.

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  12. Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Beiträge vervierfacht

    Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige wurden in zwei Stufen (1.1.2011 und 1.1.2012) von 18 auf 79 Euro pro Monat erhöht (neue Bundesländer: 15 auf 67 Euro).

    Selbständige mit formal niedrigerem Bildungsabschluss erhalten bei gleicher Beitragshöhe ein geringeres Arbeitslosengeld.

    Viele Selbständige müssen auf den Schutz verzichten, weil die Versicherung - auch im Verhältnis zur ihrer Leistung - unerschwinglich geworden ist.

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  13. Höhere Steuerfreibeträge für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige

    Gerade kleine Unternehmen und Solo-Selbständige tragen ein hohes finanzielles Risiko, haften mit ihrem Privatvermögen und müssen zudem alle Beiträge zur Sozialversicherung allein finanzieren. Dazu kommt, dass die Arbeitszeiten zum Teil weit über denen eines Angestellten liegen. Aber gerade diese Selbständigen schaffen zahlreiche Arbeitsplätze in Deutschland, sind innovativ, flexibel und investitionsbereit.

    Leider gibt es dafür keinerlei steuerliche Entlastungen, Anerkennung oder Unterstützung seitens der Politik. Ganz im Gegenteil. Es kommen noch unzählige Pflichtmitgliedschaften und Beiträge dazu (Gema, KSK, IHK, GEZ, um nur einige zu nennen) mit denen Leistungen mitfinanziert werden müssen, die der Selbständige zum Teil gar nicht nutzt und braucht.

    Während…

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  14. Mehr Soloselbständige und kleine Unternehmen in die IHK-Vollversammlungen, mehr Demokratie und Transparenz

    Eigentlich sind IHKs demokratisch legitimiert. Alle ca. fünf Jahre wird eine Vollversammlung gewählt, die aus ihrem Kreis dann wiederum Präsidium und Präsident wählen. Diese bestimmen den Geschäftsführer und kontrollieren alle wichtigen Entscheidungen.

    Allerdings ist die Wahlbeteiligung stets unter 20 Prozent. Bei der letzten IHK-Wahl in Berlin lag die Beteiligung z.B. nur bei 4,5 Prozent. Laut Wikipedia vermeiden 77 von 80 IHKs die Veröffentlichung der Stimmzahlen der Kandidaten. 50 IHKs nennen nicht die Wahlbeteiligung. Kritiker ziehen deshalb die Legitimation der Vollversammlungen in Zweifel. (Quelle: http://bit.ly/NGaIoA)

    Zudem wird eine bestimmte Zahl von Kandidaten pro Wahlgruppe gewählt, wodurch die abgegebenen Stimmen je…

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  15. Gründercoaching Deutschland: 90%-Förderung nur noch für wenige Ausgewählte

    Während beim Gründungszuschuss gespart werden soll, stehen für das Gründercoaching Deutschland (GCD) eigentlich ausreichend Mittel zur Verfügung. Im Rahmen des GCD 90 können nach der Gründung bis zu 40 Stunden Gründungs- und Festigungsberatung vergünstigt in Anspruch genommen werden.

    Fraglich ist allerdings, ob es künftig noch genug Gründer gibt, die ihn beantragen können! Denn die großzügige Beratungsförderung (90 Prozent-Förderung) erhält nur, wer zuvor den Gründungszuschuss bewilligt bekam – und das sind seit Anfang 2012 gut 80 Prozent weniger als im Vorjahr.

    Wem die Arbeitsagentur den Gründungszuschuss versagt, der wird damit gleich mehrfach benachteiligt. Eine Lösung wäre, nicht mehr den Gründungszuschuss, sondern…

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  16. Vereinfachung des Steuerrechts

    180.000 Steuerberater in D sind Beweis für eine gravierende Fehlentwicklung. Die Erfüllung steuerlicher Pflichten kostet viel Zeit, selbst wenn man einen teuren StB hat. Macht man keinen Gewinn, dann kann man den StB auch nicht von der Steuer abziehen!

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  17. Gängelung bei Gründern aus dem ALG2-Bezug beenden

    Die bestehende Gründungsförderung für Hartz-IV-Empfänger ist ein bürokratisches Monstrum: Die Gründer erhalten zusätzlich zum ALG 2 das Einstiegsgeld. Sie müssen laufend über ihre Gewinne informieren, wobei Jobcenter und Finanzamt ganz unterschiedliche Berechnungen verlangen. Die Gewinne werden dann großenteils mit dem ALG 2 verrechnet, also zurückgefordert, was bei den Gründern zu plötzlichen Liquiditätsengpässen führen kann und hochgradig demotivierend wirkt.

    Wer es schafft, durch die erzielten Gewinne den ALG-2-Bezug auf null zu reduzieren, für den übernimmt der Jobcenter die Sozialversicherungsausgaben nicht mehr bzw. (auf Antrag) nur noch zur Hälfte. Deshalb achten viele betroffene Gründer ängstlich darauf, dass sie nicht ganz aus dem…

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  18. Bilanzierungspflicht für Einzelunternehmer abschaffen

    Ein Gewerbetreibender ist bilanzierungspflichtige wenn der Umsatz über 500.000 EUR oder der gewinn über 50.000 EUR liegt. Ein Einzelunternehmer, speziell im IT-Bereich kommt vielleicht nicht über die Umsatzgrenze, jedoch schnell über die Gewinngrenze. Da es in diesen Berufen, die eher einer freiberuflichen Tätigkeit ähneln keine großen Anlagevermögen gibt ist es meiner Meinung nach sinnvoll, die Bilanzierungspflicht für diese Tätigkeiten abzuschaffen - spart eine Menge Zeit, Nerven und Geld - sowohl auf Unternehmer- als auch auf Amtsseite und würde den Bürokratieabbau fördern. Eine Richtlinie zumindest zur Hochsetzung der Grenzen ist schon von der EU herausgegeben. Zumindest diese sollte der Bund schnellstmöglichst…

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  19. Der Staat soll bessere Kontrollmechanismen gegen Abmahn-Missbrauch im Online-Handel einführen

    Abmahnen wegen Wettbewerbsverstoßes im Online-Handel haben viele Verbraucherschutzverbände und Anwaltsbüros als eine sichere Einnahmequelle erkannt.

    Nachdem am 24.02.2016 das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ in Kraft trat, dürfen Verbraucherschutzverbände eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Verstößen abmahnen, unabhängig davon ob es sich dabei zugleich auch um einen Wettbewerbsverstoß handelt.

    Am 25.05.2018 treten Datenschutzgrundverodnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz n.F. (BDSG) in Kraft, womit sich die Zahl der Abmahngrunde auf unvorhersehbar viele erhöht.

    Damit wird die Lage von Klein- und Einzelunternehmen, die online verkaufen, noch ungünstiger und schwieriger im Wettbewerb und evtl. sogar ihre Existenz gefährdet.

    Wir brauchen…

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  20. Unterscheidung Gewerbetreibende versus Freiberufler: Auf dem Rücken der Selbständigen

    Eigentlich hat die Gewerbesteuer viel von ihrem Schrecken verloren: Freiberufler sind generell befreit, Einzelunternehmer und GbRs zahlen erst ab 24.500 Euro Gewinn. In Gemeinden mit einem Hebesatz von bis zu 380 Prozent wird die Gewerbesteuer ohnehin komplett mit der Einkommensteuer verrechnet.

    Für kleine Unternehmen bedeutet die Unterscheidung trotzdem viel Aufwand: Bei der Anmeldung treiben sie viel Aufwand, um möglichst als freiberufliche zu gelten - bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Freiberufler müssen auf gewerbliche Betätigung verzichten oder aber eine zweite Firma gründen, damit nicht plötzlich alle Einnahmen als gewerblich gelten - mit erheblichen Folgekosten und bürokratischem Aufwand.

    Dass Kommunen eine verlässliche…

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